Klimaschutz zuhause
Der „Glühlampenausstieg“ und wie er weiter geht
Der schrittweise „Glühlampenausstieg“ geht unaufhaltsam weiter. Seit 1. September diesen Jahres dürfen keine klassischen Glühbirnen mit 75 Watt mehr hergestellt und in den Handel gebracht werden. Damit erfolgt die Umsetzung der 2. Stufe der EU-Verordnung Nr. 244/2009 vom 18. März 2009. Diese beschreibt die Verfahrensweise des schrittweisen Glühlampenausstiegs und regelt den zeitlichen Ablauf. Die klassischen Glühbirnen sollen entsprechend der Verordnung bis 2012 effizienteren Energiesparlampen vollständig Platz gemacht haben. Niedervolt-Halogenlampen dürfen generell bleiben, Hochvolt-Halogenlampen dagegen haben eine letzte Galgenfrist bis zum Jahr 2016.
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Mit der sich über sieben Jahre hinziehenden stufenweisen Umsetzung soll die Umstellung der Produktion für die Lampenindustrie erleichtert und sichergestellt werden, dass für die Verbraucher ausreichend Energiesparlampen erhältlich sind. Nach den Stichtagen (vgl. Stufenplan) verschwinden die jeweiligen Lampentypen nicht über Nacht aus den Regalen der Händler. Vielmehr darf der Handel bestehende Lagervorräte noch weiter verkaufen und können Glühlampen auch weiterhin zuhause zum Einsatz kommen.
Die EU-Verordnung Nr. 244/2009 vom 18. März 2009 beschreibt die Verfahrensweise des schrittweisen Glühlampenausstiegs und regelt den zeitlichen Ablauf. Die klassischen Glühbirnen sollen entsprechend der Verordnung bis 2012 effizienteren Energiesparlampen vollständig Platz gemacht haben. Niedervolt-Halogenlampen dürfen generell bleiben, Hochvolt-Halogenlampen dagegen haben eine letzte Galgenfrist bis zum Jahr 2016.
Der Stufenplan im Überblick
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Seit dem 1. September 2009 dürfen keine klaren Glühlampen ab 100 Watt mehr vertrieben werden. Darüber hinaus gilt seit diesem Zeitpunkt für die Lampenindustrie ein Verkaufsstopp für alle matten Lampen und Energiesparlampen, die nicht der Energieeffizienzklasse A angehören. Da keine der auf dem Markt erhältlichen matten Glühlampen dieses Energieeffizienz-Kriterium erfüllt hat, sind auch sie aus dem Handel verschwunden.
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Seit dem 1. September 2010 gilt die neue Richtlinie auch bereits für Glüh- und Hochvolt-Halogenlampen mit 75 Watt.
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Glühlampen ab 60 Watt dürfen ab dem 1. September 2011 von den Herstellern nicht mehr auf den Markt gebracht werden.
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Ab dem 1. September 2012 gelten die neuen Anforderungen dann für alle Hochvolt-Halogen- und Glühlampen schlechter als Effizienzklasse C.
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Ab dem 1. September 2016 beginnt die letzte Stufe der Verordnung. Dann werden die Anforderungen für Hochvolt-Halogenlampen von Effizienzklasse C auf B angehoben. Niedrigvolt-Halogenlampen erfüllen bereits heute diese Anforderung und sind deshalb auch über das Jahr 2016 hinaus eine Alternative zu Energiesparlampen.
Helfen auch Sie mit den CO2-Ausstoß zu reduzieren!
Mit der Verordnung will Europa in Sachen Klimaschutz als leuchtendes Beispiel vorangehen. Sollten die deutschen Haushalte 60 % ihrer Beleuchtung mit Energiesparlampen ausstatten, lässt sich Berechnungen zufolge der CO2-Ausstoß um rund 4,5 Mio. Tonnen reduzieren. Darüber hinaus legt die EU-Verordnung einheitliche Mindestanforderungen an die Funktionalität von Haushaltslampen und deren Kennzeichnung für ganz Europa fest.
Entsorgen Sie Energiesparlampen fachgerecht!
Halogenglühlampen und Leuchtdioden können mit dem Hausmüll entsorgt werden. Energiesparlampen jedoch enthalten Quecksilber. Auch wenn der Anteil bei aktuellen Modellen mit ca. 2 Milligramm sehr gering ist, gehören sie deshalb auf den Sondermüll. Nach dem Gesetz gelten Energiesparlampen als Elektronik-Altgeräte und müssen deshalb separat gesammelt und entsorgt werden. Bislang gibt es bundesweit zahlreiche Sammelstellen für Privathaushalte, Informationen, die z. B. im Internet zu finden sind.
Annahmestellen in der Region Fredersdorf-Vogelsdorf befinden sich u. a. hier:
Kaufland
Frankfurter Chaussee 48
15370 Fredersdorf-Vogelsdorf
Bauzentrum Sommer GmbH
Petershagener Chaussee
15345 Eggersdorf
Abfallumschlagestation Rüdersdorf
An der B1
Horst-Wilhelm-Otto-Weg
15562 Rüdersdorf
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