Petitionen / Volksbegehren / Einwohnerbeteiligung

 

 

Petitionssausschuss des Landes Brandenburg

 

Eine Petition kann schriftlich oder elektronisch beim Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg eingereicht werden. Wichtig ist, dass die Petenten ihr Anliegen schildern und auch die Behörde oder Stelle nennen, deren Entscheidung vom Petitionsausschuss überprüft werden soll. Schließlich muss die Petition, wenn sie schriftlich eingereicht wird, mit Namen, Adresse und Unterschrift des Einsenders versehen sein. Wird eine Petition elektronisch eingereicht, muss ein Verfahren verwendet werden, das die Person des Petenten verbindlich erkennen lässt,  z. B. E-Postbrief oder de-mail. Eine einfache E-Mail ist hierfür nicht ausreichend.

Die Eingaben sind zu richten an den Landtag Brandenburg.


per de-mail:

Der Ausschuss ist erreichbar unter:

Tel.: 0331 / 966 1135
Fax: 0331 / 966 1139
E-Mail:

 

Peditionsvordruck 

 

Kontakt

per Brief:
Landtag Brandenburg
Petitionsausschuss
Postfach 60 10 64
14410 Potsdam

per Fax:
0331 / 966 1139

 

Einwohnerbeteiligung

 

Sie wollen aktiv an der Gestaltung unserer Gemeinde mitwirken?

 

Dafür haben Sie folgende Möglichkeiten:

 

 

a. der Einwohnerantrag

Mit dem Einwohnerantrag können Sie die Gemeindevertretung verpflichten, über Dinge, die Sie bewegen, eine Entscheidung herbeizuführen.

Sie brauchen für einen Einwohnerantrag ca. 554 Unterstützer aus unserer Gemeinde, die mindestens 16 Jahre alt sind. Sollten alle notwendigen Unterstützer auf dem Einwohnerantrag unterschrieben haben, benennen Sie bitte eine sogenannte Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson. Diese beiden sind Ansprechpartner für die Verwaltung und die Gemeindevertretung. Sobald der Einwohnerantrag vorliegt und geprüft wurde, muss die Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung hierüber entscheiden.

 

 

b. das Bürgerbegehren und der Bürgerentscheid

Mit dem Bürgerbegehren und dem sich anschließenden Bürgerentscheid haben Sie die Möglichkeit, unmittelbar und direkt selbst Entscheidungen zu treffen.

Für das Bürgerbegehren benötigen Sie ca. 1108 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern unseres Ortes. Sollten alle notwendigen Unterstützer für das Bürgerbegehren unterschrieben haben, benennen Sie bitte eine sogenannte Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson. Diese beiden sind Ansprechpartner für die Verwaltung und die Gemeindevertretung. Sind ausreichend Unterschriften gegeben und das Bürgerbegehren damit zulässig, ist der Sachverhalt allen Bürgern zur Entscheidung vorzulegen. Es findet damit ein Bürgerentscheid statt. Dieser ist erfolgreich, wenn mindestens  2769 Bürgerinnen und Bürger dafür stimmen und mehr „Ja“-Stimmen als „Nein“-Stimmen vorliegen.

Bitte beachten Sie, dass bestimmte Angelegenheiten nicht durch einen Einwohnerantrag/Bürgerentscheid entschieden werden können. Unter anderem sind dies Angelegenheiten, in denen der Bund oder die Länder zuständig sind.

 

Zu allen Fragen rund um den Einwohnerantrag und dem Bürgerbegehren/Bürgerentscheid berät Sie gern der Wahlleiter unserer Gemeinde.