Gewerbe, abmelden
Kurzinformationen
Beschreibung
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufgibt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde anzeigen.
Hinweise:
Bitte informieren Sie sich, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist.
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 14 Abs. 1 bis 3 GewO eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet.
Rechtsgrundlagen
§ 14 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Gewerbeordnung (GewO)
Gebühren gemäß Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO)
Notwendige Unterlagen
ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Gewerbeabmeldung GewA3
Personalausweis oder Pass sind vorzulegen bzw. ist eine Kopie einzureichen, auch für EU-Ausländer
Bei Erstattung der Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten ist der Nachweis seiner Vollmacht erforderlich.
Fristen
Die Behörde bescheinigt innerhalb von 3 Tagen den Empfang mangelfreier Anzeigen.
Die tatsächliche Bearbeitungszeit kann sich verzögern, wenn die Gewerbeabmeldung unvollständig ist.
Gebühren
10,00 €
Ansprechpartner
Frau Mertins
(033439) 835 422