Reisepass, vorläufiger
Kurzinformationen
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur in glaubhaft gemachten Notfällen möglich, wenn er innerhalb von 72 Stunden benötigt wird. Die Mitarbeiterinnen können sich dafür geeignete Unterlagen vorlegen lassen, z. B. Flugtickets, Hotelbuchungen, Einladungen etc.
Beschreibung
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses wird im automatisierten Verfahren durch eine Mitarbeiterin im Einwohnermeldeamt erstellt und Ihnen zur Kontrolle und eigenhändigen Unterschrift vorgelegt. Der Antragsteller muss zur Überprüfung seiner Identität und zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich erscheinen.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) in Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei
Personalausweis, bisheriger Pass (auch wenn ungültig) oder Kinderausweis/-pass; bei Verlust der Ausweisdokumente: Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Familienstammbuch oder Geburts- bzw. Heiratsurkunde
Der Antrag muß persönlich unterschrieben werden.
Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) in Frontalaufnahme lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei
das biometrische Lichtbild darf nicht älter als zwei Jahre sein
ein für ein Personaldokument (RP und PA) bereits verarbeitetes biometrisches Lichtbild darf nicht erneut in einem gleichwertigen Dokument verwendet werden
Personalausweis, bisheriger Pass (auch wenn ungültig) oder Kinderausweis/-pass; bei Verlust der Ausweisdokumente: Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Familienstammbuch oder Geburts- bzw. Heiratsurkunde
Der Antrag muß persönlich unterschrieben werden
Vor Ort besteht nicht die Möglichkeit, biometrische Lichtbilder anfertigen zu lassen
Für Minderjährige ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu stellen in Anwesenheit des Minderjährigen. Das sind in der Regel beide Elternteile, wenn sie miteinander verheiratet sind. Es reicht hierbei, wenn ein Elternteil bei der Beantragung anwesend ist und vom zweiten Elternteil ein schriftliches Einverständnis vorlegt.
Fristen
Der vorläufige Reisepass ist sofort ausstellbar.
Gebühren
Vorläufiger Reisepass 26,00 EUR
Die Gebühr ist zu verdoppeln
wenn die Ausstellung auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der behördlichen Dienstzeit vorgenommen wird
wenn die Ausstellung auf Veranlassung des Antragstellers von einer nicht zuständigen Behörde vorgenommen wird
Die Gebühr ist um 13 Euro anzuheben, wenn die Amtshandlung bei einer konsularischen oder diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland vorgenommen wird.
Die Verwaltungsgebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.
EC-Kartenzahlung ist möglich
Ansprechpartner
Frau Stadie
(033439) 835 452
(033439) 835 0
Frau Wolter
(033439) 835 455
(033439) 835 0
Frau Farchmin
(033439) 835 453
(033439) 835 0
Herr Röhr
(033439) 835 454
(033439) 835 0