Reisepass, Verlust
Kurzinformationen
Verlust des Reisepasses
Als Inhaber eines Reisepasses oder eines vorläufigen Reisepasses oder auch eines Kinderreisepasses sind Sie verpflichtet, der Ausweisbehörde unverzüglich den Verlust oder den Diebstahl des Passes anzuzeigen.
Dies ist auch dann notwendig, wenn bereits eine Diebstahlanzeige bei der Polizei erfolgt ist.
Erforderliche Unterlagen:
Soweit in unserer Behörde noch keine Dokumente für Sie ausgestellt wurden, ist ein Identitätsnachweis in Form des Personalausweises oder Führerschein notwendig.
Rechtsgrundlagen
Gebühren
Die Verlustanzeige ist gebührenfrei.
Ansprechpartner
Frau Stadie
(033439) 835 452
(033439) 835 0
Frau Wolter
(033439) 835 455
(033439) 835 0
Frau Farchmin
(033439) 835 453
(033439) 835 0
Herr Röhr
(033439) 835 454
(033439) 835 0