Personenstandsurkunde
Kurzinformationen
Dazu gehören Geburtsurkunden, mehrsprachige internationale Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden sowie Sterbeurkunden.
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt.
Beschreibung
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen.
Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gem. § 61 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen – also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte – haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlagen
Gebühren
Die aktuellen Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührenverordnung des Land Brandenburg
Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern
Ansprechpartner
Frau Heese
(033439) 835 421
Frau Mertins
(033439) 835 422