Marktfestsetzung, beantragen
Kurzinformationen
Die Marktfestsetzung wird im Gewerbeamt des Ordnungsamtes erteilt.
Beschreibung
Die zuständige Behörde hat auf Antrag des Veranstalters eine Veranstaltung, die die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz für jeden Fall der Durchführung festzusetzen.
Ein Antrag kann zu folgenden Veranstaltungen gestellt werden:
Volksfeste
Ausstellungen
Wochenmärkte
Großmärkte
Jahrmärkte
Spezialmärkte
Die persönlichen und örtlichen Voraussetzungen werden geprüft.
Der Antrag auf Marktfestsetzung muss auf einem Formblatt erfolgen.
Der Antrag ist mindestens 6 Wochen vor Beginn des Marktes zu stellen.
Rechtsgrundlagen
Gebühren gemäß Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO)
Notwendige Unterlagen
Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung
Anzeige Veranstaltungen LK MOL Formular
Verzeichnis über die Art der anzubietenden Waren, der jeweiligen Aussteller oder Anbieter mit Betriebsanschrift bzw. Wohnanschrift
maßstabgerechter Lageplan bzw. Grundriss
Teilnahmebedingungen
ggf. Sicherheitskonzept
gültige Haftpflichtversicherung
aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0)
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) (nicht älter als 3 Monate)
Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgerichts (§ 882b ZPO)
Auskunft des Zentralen Vollstreckungsgerichtes
Auskunft des Insolvenzgerichtes
bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften Handelsregisterauszug
Gebühren
56,00 bis 2.267,00 Euro
Ansprechpartner
Frau Mertins
(033439) 835 422