Sammlung, beantragen
Kurzinformationen
Haus- und Straßensammlungen
Das Sammlungsgesetz des Landes Brandenburg wurde 2006 ersatzlos aufgehoben.
Damit sind Haus- und Straßensammlungen nicht mehr erlaubnispflichtig.
In beiden Bereichen soll der Bürger eigenverantwortlich darüber entscheiden, welchem Sammlungsträger er seine Spende anvertraut.
Zum Schutz vor „Schwarzen Schafen“ besteht für die Bürgerinnen und Bürger die kostenfreie Möglichkeit sich im Zweifelsfall an die DZI in Berlin (Internet-Adresse: http://www.dzi.de) zu wenden. Die Positivliste des ZDI weist nunmehr 269 förderfähige Spendenorganisationen aus. Sie unterziehen sich jährlich, auf freiwilliger Basis, intensiver und umfangreicher Prüfungen.
Informationen zu einzelnen Sammlungsorganisationen sind auch beim Deutschen Spendenrat e.V. Berlin (Internet-Adresse: http://www.spendenrat.de) erhältlich.