Bauabgangsstatistik 2024
Das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass nach einem Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.
Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes für Ihre Gemeinde und damit u. a. die Grundlage für bau- und wohnungspolitische Entscheidungen.
Eigentümer sind deshalb gebeten
den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m3 umbauten Raum,
den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
die Nutzungsänderung von Wohnraum
an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin, zu melden. Der Erhebungsbogen ist unter https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet online abrufbar und ist ausgefüllt bis zum 14. März 2025 an die E-Mail-Adresse zu senden.
Zu beachten ist, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m3 umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen ist der ausgefüllte Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
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