Briefwahl
Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins
Wahlscheine für die Landtagswahl können von in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 20. September 2024, 18.00 Uhr, bei der Wahlbehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Auf elektronischem Weg können die Antragsdaten mittels Email an gesendet werden. Darüber hinaus kann der Wahlscheinantrag auch im online-Verfahren OLIWA gestellt werden. Der entsprechende Link steht ab 19. August 2024 auf der Internet-Seite der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf (www.fredersdorf-vogelsdorf.de) zur Verfügung.
Bei Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief so rechtzeitig an die jeweils angegebene Stelle absenden, dass dieser dort spätestens am Wahltag (22. September 2024) bis 18:00 Uhr eingeht. Er kann dort auch abgegeben werden. Der Wahlbrief muss in einem verschlossenen Wahlbriefumschlag enthalten:
den unterschriebenen Wahlschein
in einem verschlossenen Stimmzettelumschlag den Stimmzettel.
hier Online abrufbar bis Freitag, 20. September 2024, 18:00 Uhr
per E-Mail : (unter Angabe der vollständigen persönlichen Daten und der Wählerverzeichnisnummer – siehe Wahlbenachrichtigungskarte)
per Post: (Rücksendung der Wahlbenachrichtigungskarte an Einwohnermeldeamt, Lindenallee 3, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf mit komplett ausgefüllter Rückseite und Unterschrift)
persönlich: während der Sprechzeiten unter Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte und des Personaldokumentes beim Einwohnermeldeamt, Lindenallee 3, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes unter der Telefonnummer 033439-835/451 o. 452 zur Verfügung.