Behindertenbeauftragte der Gemeinde
Kurzinformation zu den Aufgaben und Zuständigkeiten eines Behindertenbeauftragten (m/w/d)
Die Aufgabe des Behindertenbeauftragten ist es, in enger Zusammenarbeit mit den einzelnen Behörden dazu beizutragen, daß die Belange behinderter Menschen bei der Schaffung von Wohnraum und bei der Ausgestaltung des öffentlichen Nahverkehrs optimal berücksichtigt werden. Die Herausgabe von Informationsmaterial soll dazu beitragen, bestehende Vorurteile gegenüber behinderten Menschen weiter abzubauen und deren Integration voranzutreiben.
Unsere neue Behindertenbeauftragte, Frau Roswitha Günster ist unter der Telefonnummer 033439-53265 für Hilfesuchende zu erreichen.
Jeden letzten Freitag im Monat bietet sie ab sofort ihre Sprechstunde in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Erdgeschoss, kleiner Sitzungssaal, Lindenallee 3 der Gemeindeverwaltung an. Gern kann sich der Hilfesuchende vorab per Telefon an sie wenden.
- Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Landesgleichstellungsgesetz Brandenburg
- Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)
- Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren nach dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (Brandenburgische Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Landesverwaltung- BbgVBD)
- Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz- BbgBGG)
- Lesefassung der Hauptsatzung der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf