Nebenwohnung, abmelden
Kurzinformationen
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden. Dies gilt auch, wenn von mehreren eine oder mehrere Wohnungen aufgegeben werden, ohne dass zugleich eine neue bezogen wird. Sie können die Abmeldung persönlich oder schriftlich vornehmen.
Beschreibung
Der Meldeschein muss vollständig ausgefüllt und von der meldepflichtigen Person unterschrieben sein. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, aus dessen Wohnung die Minderjährigen ausziehen.
Der meldepflichtige Bürger kann die Nebenwohnung nur bei der Meldebehörde seiner Hauptwohnung abmelden. (§21 (4) Bundesmeldegesetz)
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Personalausweis und/oder Reisepass
Wohnungsgebergestätigung (§ 19 Bundesmeldegesetz: Mitwirkung des Wohnungsgebers)
Fristen
2 Wochen
Gebühren
Die Anmeldung / Ummeldung ist gebührenfrei.
Ansprechpartner
Frau Stadie
(033439) 835 452
(033439) 835 0
Frau Wolter
(033439) 835 455
(033439) 835 0
Frau Farchmin
(033439) 835 453
(033439) 835 0
Herr Röhr
(033439) 835 454
(033439) 835 0