Gleichstellungsbeauftragte
Beschreibung
Die Verwirklichung der Verfassungsaufgabe der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Städte und Gemeinden. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe kann die Kommune Gleichstellungsbeauftragte bestellen.
Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für die Frauen in der Verwaltung und für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde. Sie ist zuständig für die Umsetzung der Gleichstellung vor Ort. Bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigen Stellung in der Gesellschaft haben, wirkt die Gleichstellungsbeauftragte mit.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Verordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin in Dienststellen des Bundes (Gleichstellungsbeauftragten-Wahlverordnung - GleibWV)
- Landesgleichstellungsgesetz
- Gemeindeordnung des Landes Brandenburg
- (Hauptsatzung der Gemeinde)