Genehmigung und Überwachung sonstiger Gewerbebetriebe
Kurzinformationen
Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes Immobiliardarlehensvermittler §34i GewO
Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes Finanzanlagenvermittler §34f GewO
Beschreibung
Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes Immobiliardarlehensvermittler
Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches vermitteln will oder Dritte zu solchen Verträgen beraten will (Immobiliardarlehensvermittler), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Hinweis:
Die Erlaubnis gemäß § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO berechtigt den Erlaubnisinhaber, sich dafür zu entscheiden, die gewerbliche Tätigkeit insgesamt nicht als Immobiliardarlehensvermittler, sondern als Honorar-Immobiliardarlehensberater (§ 34i Abs. 5 GewO) auszuüben.
Wenn der Gewerbetreibende sich hierfür entscheidet, hat er dies bei der zuständigen Behörde anzuzeigen (§ 14 GewO) und bei der Registrierung gegenüber der zuständigen Industrie- und Handelskammer anzugeben (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 ImmVermV).
Die persönlichen Voraussetzungen werden geprüft.
Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes Finanzanlagenvermittler
Wer im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes gewerbsmäßig zu
Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen
Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen,
Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes
Anlageberatung im Sinne des § 1 Absatz 1a Nummer 1a des Kreditwesengesetzes erbringen oder den Abschluss von Verträgen über den Erwerb solcher Finanzanlagen vermitteln will (Finanzanlagenvermittler), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Die persönlichen Voraussetzungen werden geprüft.
Rechtsgrundlagen
§ 34i Gewerbeordnung (GewO)
§ 34f Gewerbeordnung (GewO)
Gebührengesetz für das Land Brandenburg in Verbindung mit der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Energie
Notwendige Unterlagen
Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes Immobiliardarlehensvermittler
Antrag einer natürlichen Person
Für die Bearbeitung des Antrags sind für den/die Antragsteller/in und, soweit vorhanden, für den/die Betriebsleiter/in oder den/die mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragten folgende Unterlagen erforderlich:
Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
Formular Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) zur Vorlage bei einer Behörde Belegart "O". Diese Auskünfte sind bei dem für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis (§ 915a ZPO altes Recht, zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
Auskunft über Einträge im Zentralen Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts - www.vollstreckungsportal.de (§ 882 b/h ZPO)
Auskunft über Einträge im Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (§ 26 InsO)
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes und Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes (nicht älter als 3 Monate)
Sachkundenachweis für Immobiliardarlehensvermittler durch Nachweis der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung gemäß § 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO, §§ 1 ff. ImmVermV oder einer gleichgestellten Berufsqualifikation gemäß § 4 ImmVermV oder eines Abschlusses nach § 20 der ImmVermV
Hinweis: Soweit Berufserfahrung zu belegen ist, reichen Sie bitte die Nachweise in Kopie ein.Bescheinigung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung für den Antragsteller nach § 34i Abs. 2 Nr. 3 GewO, §§ 9 ff. ImmVermV
Antrag einer juristischen Person:
Für die Bearbeitung des Antrags sind für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand) und, soweit vorhanden, für den/die Betriebsleiter/in oder den/die mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragten, und die juristische Person selbst folgende Unterlagen erforderlich (Ausnahme Führungszeugnis - Unterlagen nicht für juristische Person selbst):
Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben).
Formular Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
Bei juristischen Personen mit mehreren gesetzlichen Vertretern, sind die persönlichen Angaben für die Vertreter auf einem Beiblatt anzugeben.Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Führungszeugnis (für jeden gesetzlichen Vertreter) und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) zur Vorlage bei einer Behörde Belegart "O".
Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis (§ 915a ZPO altes Recht, zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
Auskunft über Einträge im Zentralen Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts - www.vollstreckungsportal.de (§ 882 b/h ZPO)
Auskunft über Einträge im Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (§ 26 InsO)
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes und Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes (auch für jeden gesetzlichen Vertreter und nicht älter als 3 Monate)
Bescheinigung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung für den Antragsteller nach § 34i Abs. 2 Nr. 3 GewO, §§ 9 ff. ImmVermV
Sachkundenachweis für Immobiliardarlehensvermittler durch Nachweis der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung gemäß § 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO, §§ 1 ff. ImmVermV oder einer gleichgestellten Berufsqualifikation gemäß § 4 ImmVermV oder eines Abschlusses nach § 20 der ImmVermV
Hinweis: Soweit Berufserfahrung zu belegen ist, reichen Sie bitte die Nachweise in Kopie ein.
Soweit das Unternehmen beim Amtsgericht eingetragen ist, einen Auszug aus dem Register
Gesellschaftervertrag für Gesellschaften in Gründung
Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes Finanzanlagenvermittler
Antrag einer natürlichen Person
Für die Bearbeitung des Antrags sind für den/die Antragsteller/in und, soweit vorhanden, für den/die Betriebsleiter/in oder den/die mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragten folgende Unterlagen erforderlich:
Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
Formular Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) zur Vorlage bei einer Behörde Belegart "O". Diese Auskünfte sind bei dem für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis (§ 915a ZPO altes Recht, zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes und/oder der gewerblichen Niederlassung zu diesem Zeitpunkt)
Auskunft über Einträge im Zentralen Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts - www.vollstreckungsportal.de (§ 882 b/h ZPO)
Auskunft über Einträge im Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (§ 26 InsO)
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes und Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes (nicht älter als 3 Monate)
Sachkundenachweis für Finanzanlagenvermittler durch Nachweis der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung gemäß § 34 f Abs. 2 Nr. 4 GewO, §§ 1 ff. FinVermV oder einer gleichgestellten Berufsqualifikation gemäß § 4 FinVermV
Hinweis: Soweit Berufserfahrung zu belegen ist, reichen Sie bitte die Nachweise in Kopie ein.Bescheinigung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung für den Antragsteller nach § 34 f Abs. 2 Nr. 3 GewO, §§ 9 ff. FinVermV
Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Antrag einer juristischen Person
Für die Bearbeitung des Antrags sind für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand) und, soweit vorhanden, für den/die Betriebsleiter/in oder den/die mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragten, und die juristische Person selbst folgende Unterlagen erforderlich (Ausnahme Führungszeugnis - Unterlagen nicht für juristische Person selbst):
Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben).
Bei juristischen Personen mit mehreren gesetzlichen Vertretern, sind die persönlichen Angaben für die Vertreter auf einem Beiblatt anzugeben.Formular Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
Führungszeugnis (für jeden gesetzlichen Vertreter) und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) zur Vorlage bei einer Behörde Belegart "O". Diese Auskunft ist bei dem zuständigen Gewerbeamt zu beantragen und darf nicht älter als 3 Monate sein.
Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis (§ 915a ZPO altes Recht, zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes und/oder der gewerblichen Niederlassung zu diesem Zeitpunkt)
Auskunft über Einträge im Zentralen Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts - www.vollstreckungsportal.de (§ 882 b/h ZPO)
Auskunft über Einträge im Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (§ 26 InsO)
Bescheinigung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung für den Antragsteller nach § 34 f Abs. 2 Nr. 3 GewO, §§ 9 ff. FinVermV
Sachkundenachweis für Finanzanlagenvermittler durch Nachweis der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung gemäß § 34 f Abs. 2 Nr. 4 GewO, §§ 1 ff. FinVermV oder einer gleichgestellten Berufsqualifikation gemäß § 4 FinVermV
Hinweis: Soweit Berufserfahrung zu belegen ist, reichen Sie bitte die Nachweise in Kopie ein.soweit das Unternehmen beim Amtsgericht eingetragen ist, einen Auszug aus dem Register
Gesellschaftervertrag für Gesellschaften in Gründung
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes und Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes (nicht älter als 3 Monate)
Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Gebühren
Die Gebührenerhebung richtet sich nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO) in der jeweils zurzeit geltenden Fassung.
Ansprechpartner
Frau Mertins
(033439) 835 422