Fischerei
Kurzinformationen
Der Brandenburger Landtag hat mit der Verabschiedung des ersten Bürokratieabbaugesetzes im Juni 2006 beschlossen, das Angeln mit der Friedfischangel ohne Fischereischein und damit auch ohne gesonderte Prüfung zu ermöglichen. Die Änderungen, die vom Agrar- und Umweltministerium Brandenburg gemeinsam mit dem Landesanglerverband und dem Landesfischereiverband erarbeitet wurden, sind am 1. August 2006 in Kraft getreten. Ausländische Touristen können die Angelfischerei auf Fried- und Raubfisch ohne Fischereischein ausüben.
Landkreis Märkisch Oderland
Fachbereich I
Untere Fischereibehörde
Puschkinplatz 12
15306 Seelow
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Telefonnummer: 03346 850-6340
oder senden Sie eine e-Mail an: burkhard_gross@landkreismol.de.
Beschreibung
Die Anglerprüfung wird künftig nicht nur von den Fischereibehörden, sondern auch von anderen, vom Agrar- und Umweltministerium anerkannten, fachkundigen Personen durchgeführt.
Das Genehmigungsverfahren für Fischereipachtverträge wird durch eine Anzeigepflicht ersetzt.
Die Genehmigungspflicht für Fischhaltungsanlagen wird abgeschafft.