Bäume in unserer Gemeinde
Bäume haben in der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf eine große Bedeutung und werden entsprechend auch in der Verwaltung umfangreich wertgeschätzt und behandelt.
Die kommunalen Bäume an Straßen und auf Grünflächen werde mindestens 1x jährlich gutachterlich und aktenkundig gemäß FLL-Baumkontrollrichtlinie untersucht. Sollte der untersuchte Baum nicht mehr verkehrssicher sein oder in seiner Stand- und/oder Bruchsicherheit eingeschränkt sein, empfiehlt der Gutachter entsprechende baumpflegerische Maßnahmen, die im allerletzten Fall auch in einer Fällung enden kann. Wenn die Verwaltung die Daten der begutachten Bäume zurückbekommt, werden die Daten ausgewertet und mindestens die empfohlenen baumpflegerischen Maßnahmen an eine vertraglich gebundene Baumpflegefirma vergeben. Erst nach Abarbeitung dieser Maßnahmen ist der Baum wieder verkehrssicher.
Der jetzige Bestand an kommunalen Bäumen beträgt 8.375 Stück. Die Erfassung und Kontrolle der Bäume wird ab diesem Jahr auch auf kommunale Grundstücke und Pachtgrundstücke ergänzt.
Die privaten Eigentümer haben ebenfalls die Verkehrssicherheit der Bäume auf Ihrem Grundstück zu gewährleisten!
Bereits am 03.07.2018 hat die Gemeindevertretung eine Baumförderrichtlinie (Richtlinie der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf zur Förderung der Erhaltung von großen alten Bäumen auf nicht gemeindlichen Grundstücken) beschlossen. Gefördert werden Grundstückseigentümer im räumlichen Förderbereich, auf deren Grundstück sich alte große Bäume befinden, die mindestens einen Stammumfang von 150 cm (gemessen in 1,30 m Höhe).
Die Förderung umfasst:
- Erhalt auf Antrag 8 Laubsäcke für die Entsorgung von Grünabfällen des Entsorgungsbetriebes MOL pro Kalenderjahr
- Zuschussförderung
- Fachliche Beratung und/oder Begutachtung
- Wiederherstellung oder Erhalt der Verkehrssicherheit
- Pflegemaßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Baumgesundheit
Bei der Zuschussförderung werden 50% der als förderfähig anerkannten Maßnahme gefördert, wobei die Gesamtförderung über das gesamten Baumalter 1.000 Euro nicht überschritten werden darf.
Zum Erhalt dieser Baumförderung ist pro Baum ein Förderantrag bei der Gemeindeverwaltung zu stellen.
Darüber hinaus hat die Gemeindevertretung in Ihrer Sitzung am 24.05.2022 einstimmig beschlossen, den Bürgermeister zu beauftragen, zwei Arten der Baumpatenschaften auf dem Gebiet der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf einzuführen.
Die Verwaltung hat das Verfahren zur Umsetzung des gemeinsam erarbeiteten Beschlusstext jetzt anwendungsbereit gemacht und möchte dies unseren Anwohnern vorstellen.
Es wird unterschieden in Baumpatenschaften für Straßenbäume (Antrag) und Baumpatenschaften für Pflanzungen im heimischen Garten (Hierbei können die Baumpaten sich unter verschiedenen Auflagen und Voraussetzungen privat einen Baum kaufen und pflanzen und erhalten im Nachgang gemäß Auslagen bis zu 400 € netto (= 476,00 € brutto) von der Gemeinde zurück.) Nicht förderfähig, sind die Abrechnung von behördlich festgelegten Baumpflanzungen (z.B. aus Festlegungen einer Baugenehmigung oder aus einem Bebauungsplan [Liste nicht abschließend]).
Wir freuen uns sehr, wenn Sie von den „baumstarken“ Angeboten Gebrauch machen werden!
Haben Sie Fragen oder Interesse, so melden Sie sich bitte gern bei der Gemeindeverwaltung Fredersdorf-Vogelsdorf - Herrn Dipl.-Forst-Ing. Sven Gawenda (, Tel. 033439.835-351)