Ausstellung von Kinderreisepässen ab 01.01.2024 gesetzlich nicht mehr möglich
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden, informierte das zuständige Ministerium. Da der Kinderreisepass bisher nicht über einen Chip zum Speichern von Informationen verfügt, wird er ab 2024 durch länger gültige Dokumente wie Personalausweise oder Reisepässe ersetzt. Dort sind bei Kindern ab sechs Jahren dann auch die Fingerabdrücke hinterlegt. Zugleich sind ab dem kommenden Jahr daher auch bei Kindern die gesetzlichen Gebühren für den regulären Reisepass zu erheben.
Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Säuglinge und Kleinstkinder verändern sich sehr schnell, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist.
Aktuell sind wegen der Umstellung längere Bearbeitungszeiten der Bundesdruckerei einzuplanen. Personalausweise haben eine derzeitige Bearbeitungsdauer von ca. 4 Wochen und Reisepässe von bis zu 5 Wochen.
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